Die Rekurskommission umfasst mindestens 15 von den Vorständen der EDK und der GDK gewählte Mitglieder, die sich aus einer Präsidentin oder einem Präsidenten und einer Vizepräsidentin oder einem Vizepräsidenten mit abgeschlossener juristischer Ausbildung und je mindestens zwei Fachexpertinnen und -experten aus den Berufsfeldern Bildung und Gesundheit (Osteopathie, Lehrerinnen- und Lehrerbildung, Sonderpädagogik) zusammensetzt („Fachrichtergremium“). Sie besteht aus den zwei Abteilungen Lehrberufe und sonderpädagogische Berufe sowie Gesundheitsberufe. Die Abteilungen beurteilen und entscheiden Beschwerden aus ihrem jeweiligen Sachbereich. Für das Beschwerdeverfahren gelten sinngemäss die Vorschriften des Bundesgesetzes vom 17. Juni 2005 über das Bundesverwaltungsgericht (Verwaltungsgerichtsgesetz, VGG)
Sitz der Rekurskommission ist in Anlehnung an den Sitzkanton von EDK und GDK der Kanton Bern.
Zusammensetzung
der Rekurskommission für die Amtsdauer 2024 bis 2027