Zuständigkeit der Rekurskommission EDK/GDK
Die Rekurskommission EDK-GDK prüft Beschwerden Privater in folgenden Angelegenheiten:
- Ausländische Diplome: Sie prüft Beschwerden von Privatpersonen gegen die Nicht-Anerkennung bzw. die bedingte Anerkennung folgender ausländischer Diplome: Lehrdiplome, Diplome in Schulischer Heilpädagogik, Logopädie und Psychomotoriktherapie sowie Diplome im Bereich Osteopathie.
Zuständig für die Anerkennung der pädagogischen Diplome ist die Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren (EDK) > mehr Informationen. Zuständig für das Anerkennungsverfahren Osteopathie ist die Schweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und direktoren (GDK), sofern ein entsprechendes Gesuch vor dem 1. Februar 2020 eingereicht worden ist > mehr Informationen
- Nachträgliche Anerkennung von
schweizerischen Lehrdiplomen: Sie prüft Beschwerden von Privatpersonen, für deren Lehrdiplom keine nachträgliche gesamtschweizerische Anerkennung erteilt wurde. Zuständig für dafür Erteilung ist die Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren (EDK).
- Osteopathie: Mit dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die Gesundheitsberufe (GesBG) (la loi fédérale sur les professions de la santé (LPSan) am 1. Februar 2020 ist die Zuständigkeit für die Anerkennung ausländischer Abschlüsse im Bereich der Osteopathie von der GDK zum Bund übergegangen. Ebenso ist seither die Berufsausübung der Osteopathie auf Bundesebene geregelt. Die letzte von der GDK durchgeführte interkantonale Prüfung in Osteopathie fand im Sommer 2023 statt. Die Rekurskommission EDK/GDK ist zuständig für alle noch mit der interkantonalen Prüfung in Osteopathie in Zusammenhang stehenden hängigen Beschwerdeverfahren > mehr Informationen.
- Weiteres: Sie prüft Beschwerden von Privatpersonen gegen andere Entscheide oder Verfügungen im Sinne der Diplomanerkennungsvereinbarung, sofern diese beschwerdefähig sind.
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